HaftungsrechtZahnarzthaftungsprozesse sind keine Selbstläufer: Gericht bestätigt hohe Hürden für Patienten
| Ein Patient verklagte seine ehemalige Zahnärztin u. a. auf Schmerzensgeld und Folgekosten. Er behauptete, die von ihr im Unterkiefer eingegliederte Brücke habe von Anfang an nicht gepasst. Die Okklusion sei fehlerhaft gewesen, was zu dauerhaften Schmerzen geführt habe. Das Landgericht (LG) Köln wies nach Einholung des Sachverständigengutachtens die Klage ab, das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung (Beschlüsse vom 10.04. und 13.05.2025, Az. 5 U 129/24). |
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AUSGABE: ZP 10/2025, S. 5 · ID: 50515398