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Feb. 2023

LeserforumWie lange sind die Behandlungsunterlagen verstorbener Patienten aufzubewahren?

Abo-Inhalt11.01.20231574 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Unsere Praxis betreut viele ältere und z. T. geriatrische Patienten, auch per Hausbesuch. Wie verhält es sich mit den Aufbewahrungsfristen für die Behandlungsunterlagen, wenn die Patienten verstorben sind?“ |

Antwort: Grundsätzlich unterliegt die Mindestaufbewahrungsfrist (zehn Jahre) für die Patientenakte und die Behandlungsunterlagen bei Verstorbenen denselben Vorgaben wie bei Patienten, die sich weiterhin in ärztlicher Behandlung befinden. Die Fristen für die Aufbewahrung gelten ab dem letzten Behandlungstag in der Praxis. Wenn somit z. B. ein Patient sechs Jahre nicht mehr in der Praxis war und der Arzt erfährt, dass der Patient zwischenzeitlich verstorben ist, müssen die Patientenunterlagen dennoch entsprechend den vorgegebenen Fristen aufbewahrt werden.

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AUSGABE: ZP 2/2023, S. 1 · ID: 48836830

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