BerufskrankheitBeruflich bedingte Polyneuropathie einer ZFA durch Intoxikation mit Quecksilber/Amalgam?
| Eine ehemalige ZFA versuchte erfolglos, die bei ihr bestehende Polyneuropathie als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Bis zur endgültigen Ablehnung ihres Ansinnens durch das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 21.01.2022, Az. L 21 U 69/16) vergingen 10 Jahre. Interessant ist das Urteil, weil sich das LSG hierin ausführlich mit den Voraussetzungen befasst, die zur Anerkennung einer Berufskrankheit bei einer Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) wegen des Umgangs mit Amalgam gegeben sein müssen. |
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AUSGABE: ZP 2/2023, S. 3 · ID: 48871399