WettbewerbsrechtSchnellere Termine „gegen Geld“? Unzulässig!
| (Zahn-)Ärzte dürfen von gesetzlich versicherten Patienten kein Geld für einen schnelleren Termin verlangen. Das Landgericht (LG) Düsseldorf gab einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale NRW Recht (Urteil vom 26.06.2024, Az. 34 O 107/22). |
Der Fall
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AUSGABE: ZP 11/2024, S. 6 · ID: 50201320