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Telemedizin Pflicht zur digitalen Verordnung: Das E-Rezept wird zum Standard

Abo-Inhalt02.03.20265 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund/Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de

| Seit Anfang 2024 sind (selbst oder in entsprechenden Einrichtungen) an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte zur elektronischen Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel verpflichtet. Wird die Ausstellung des E-Rezepts nicht gewährleistet, drohen Sanktionen. Erfahren Sie im Folgenden alles Wesentliche zur deutschlandweiten Einführung digitaler Verordnungen. |

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AUSGABE: AAA 1/2024, S. 11 · ID: 49853294

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