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DokumentationFAQ zur elektronischen Patientenakte: So vermeiden Sie Honorarverluste

Abo-Inhalt26.01.20269 Min. Lesedauer IWW

Bereits seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Zahnarztpraxen verpflichtend (AAZ 10/2024, Seite 5 ff.). Nun drohen ab Januar 2026 auch noch Sanktionen bei Nichtnutzung – angefangen bei Honorarkürzungen über die Kürzung der TI-Pauschale bis hin zum Ausschluss der Praxis von der Abrechnung. Aber die ePA kann bzw. muss nicht immer befüllt werden und alle Informationen sind auch nicht immer zu übertragen. Was ist zu tun? AAZ beantwortet in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema.

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AUSGABE: AAZ 2/2026, S. 4 · ID: 50675798

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