DokumentationFAQ zur elektronischen Patientenakte: So vermeiden Sie Honorarverluste
Abo-Inhalt26.01.20269 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
Bereits seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Zahnarztpraxen verpflichtend (AAZ 10/2024, Seite 5 ff.). Nun drohen ab Januar 2026 auch noch Sanktionen bei Nichtnutzung – angefangen bei Honorarkürzungen über die Kürzung der TI-Pauschale bis hin zum Ausschluss der Praxis von der Abrechnung. Aber die ePA kann bzw. muss nicht immer befüllt werden und alle Informationen sind auch nicht immer zu übertragen. Was ist zu tun? AAZ beantwortet in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die ePA?
- Welche Vorteile bringt die ePA für die Praxis?
- Welche technischen Voraussetzungen benötigt die Zahnarztpraxis?
- Welche Datenformate können eingestellt werden und wie groß dürfen die Dateien sein?
- Wer übernimmt die Kosten für die technische Ausstattung und das Befüllen?
- Wann muss die ePA befüllt werden?
- Welche Inhalte müssen oder können, und welche dürfen nicht in die ePA?
- Wer kann wie auf die ePA zugreifen und wie ist das mit dem Datenschutz?
- Müssen Daten aktualisiert oder ggf. gelöscht werden?
- Entfällt die Dokumentationspflicht durch die ePA?
- Wo bekomme ich weitere Informationen?
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AAZ 2/2026, S. 4 · ID: 50675798