GoogleNegative Bewertung: Arzt wehrt sich erfolgreich!
| Ein (Zahn-)Arzt, der auf Google eine negative Bewertung erhält und behauptet, den Verfasser der Bewertung nicht behandelt zu haben, kann verlangen, dass Google die Bewertung prüft. Dazu muss Google den Verfasser der Bewertung kontaktieren und um Nachweise für den Behandlungskontakt bitten. Werden solche Belege nicht vorgelegt, muss die Bewertung gelöscht werden. Der Arzt ist dabei nicht verpflichtet, ausführlich darzulegen, warum er den Verfasser nicht kennt (Urteil des Oberlandesgerichts [OLG] München vom 06.08.2024, Az. 18 U 2631/24 Pre e). |
Umfangreiche Kritik an einem Spezialisten für Nasen-OPs
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AUSGABE: ZP 12/2024, S. 4 · ID: 50233451