Berufsrecht/ArbeitsrechtÄrztin kann AU beim LAG Düsseldorf als Zeugin erfolgreich rechtfertigen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) kommt ein hoher Beweiswert zu. Gelingt es dem Arbeitgeber jedoch, Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers darzulegen, kann es im weiteren Verlauf dazu kommen, dass der Arbeitnehmer den ausstellenden Arzt von der Schweigepflicht entbindet. Dies kann im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gar dazu führen, dass der Arzt durch das Arbeitsgericht (AG) als Zeuge vernommen wird. So erging es einer Ärztin, die vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf die von ihr ausgestellte AU-Bescheinigung nachvollziehbar erläutern konnte (Urteil vom 18.11.2025, Az. 3 Sa 138/25).
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AUSGABE: AAA 1/2026, S. 13 · ID: 50645678