Vertragsarztrecht(Z)MVZ: (Zahn-)Ärztlicher Leiter muss nicht am Hauptstandort und in einer Filiale tätig sein
| Jedes Zahnmedizinische Versorgungszentrum (ZMVZ) muss über einen zahnärztlichen Leiter verfügen. Doch gilt das auch für kleinere Praxisstandorte, die als Filialen an ein ZMVZ mit einem größeren Hauptstandort angebunden sind und also nicht als rechtlich eigenständiges ZMVZ geführt werden? Mit dieser Frage hat sich das Sozialgericht (SG) München in seinem Urteil vom 11.07.2024 auseinandergesetzt – mit positivem Ausgang für ZMVZ-Betreiber (Az. S 28 KA 95/22. Das Urteil ist aufgrund der Parallelität der Vorschriften für Human- und Zahnmediziner auf ZMVZ übertragbar. |
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AUSGABE: ZP 12/2024, S. 6 · ID: 50245867