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ArbeitsrechtDie neue Abfrage der eAU bei der ITSG in praxi

Abo-Inhalt01.12.20221366 Min. LesedauerVon Monika Paersch, Unternehmens- und Praxisberaterin, Hilchenbach

| Ab Januar 2023 bringt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – hoffentlich – Entlastung für Praxisinhaber und Mitarbeiter. Das neue elektronische Meldeverfahren ersetzt die bisherige Papierform, den „gelben Schein“, mit dem Arbeitgeber informiert werden – Details unter iww.de/zp > Abruf-Nr. 47850704. |

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AUSGABE: ZP 12/2022, S. 5 · ID: 48775382

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