PatientenrechteNeues Notvertretungsrecht unter Eheleuten ab dem 01.01.2023 – das sollten Zahnärzte wissen
| Zum 01.01.2023 erhalten Ehepartner und Lebenspartner i. S. d. § 21 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ein wechselseitiges Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten – eine Erleichterung, wenn keine Vorsorgevollmacht existiert. |
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AUSGABE: ZP 12/2022, S. 6 · ID: 48775144
