EinkommensteuerBeitragsvorauszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung als Steuersparmodell nutzen!
| Privat kranken- und pflegeversicherte Zahnärztinnen und Zahnärzte können ein ebenso einfaches wie effektives Steuersparmodell nutzen: Sie leisten eine Beitragsvorauszahlung an den Versicherer und setzen dadurch nicht nur im Zahlungsjahr die Vorauszahlung von der Steuer ab, sondern generieren auch für die Jahre der Beitragsvorauszahlung höhere absetzbare Beträge. ZP macht Sie mit dem in § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) verankerten Gestaltungsmodell vertraut, das sich für alle privat versicherten Zahnärztinnen und Zahnärzte – egal ob niedergelassen oder angestellt – eignet.|
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AUSGABE: ZP 2/2023, S. 11 · ID: 48974224