VermieterVorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten
| Wird ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Das gilt zumindest dann, wenn das Grundstück weiterhin zur Vermietung genutzt wird. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320671