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MitverschuldenVollbremsung: Im Linienbus besser festhalten

Abo-Inhalt18.02.20253 Min. Lesedauer IWW

| Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich in einem Linienbus festzuhalten. Diesen Grundsatz hat das Amtsgericht (AG) München jetzt noch einmal bekräftigt. |

Bus machte Vollbremsung

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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320665

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