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GesamtschuldnerhaftungVermieter können für Abfallgebühren haften

Abo-Inhalt17.12.20241 Min. Lesedauer IWW

| Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat entschieden: Es ist nicht zu beanstanden, wenn eine Kommune in ihrer Abfallsatzung bestimmt, dass nach vergeblicher Zahlungsaufforderung gegenüber einem Mieter dessen Vermieter zur Zahlung der Abfallgebühren in Anspruch genommen wird. |

Mieter und Vermieter können in Anspruch genommen werden

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AUSGABE: WCR 1/2025, S. 0 · ID: 50255076

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