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Kfz-HaftpflichtversicherungVerkehrsunfall: manipuliert oder nicht?

Abo-Inhalt18.02.20251 Min. Lesedauer IWW

| Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Aber was ist, wenn die Versicherung von einer Unfallmanipulation ausgeht? Dann muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit dem „Unfall“ einverstanden war. Das Landgericht (LG) Lübeck hat eine solche Manipulation kürzlich verneint und die Versicherung zur Zahlung verurteilt. |

War der Unfall manipuliert?

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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320669

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