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ImmobilienkaufvertragVerkauf einer Immobilie: Veränderungen an der Statik sind dem Käufer mitzuteilen

Abo-Inhalt16.06.20253 Min. Lesedauer IWW

| Werden in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potenziellen Käufer der Immobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einer aktuellen Entscheidung festgestellt und der Klage eines Ehepaars gerichtet auf die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags stattgegeben. |

Verkäufer verheimlichten Umbau

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AUSGABE: WCR 7/2025, S. 0 · ID: 50453395

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