KaufvertragUnfallfreiheit: Wenn Annonce und Vertragsunterlagen sich widersprechen
| Ein Verbrauchsgüterkauf und die Anforderungen an die vorvertragliche Informationspflicht des verkaufenden Unternehmers gegenüber dem kaufenden Verbraucher beschäftigte das Landgericht (LG) Kiel. |
In der Annonce war das Fahrzeug ohne Hinweis auf einen Unfallschaden angepriesen. Im Kaufvertrag und in der vorvertraglichen Information fand sich der Vermerk „entgegen der Annonce Unfallschaden lt. Vorbesitzer“. Genügt das für die wirksame negative Beschaffenheitsvereinbarung?
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AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529573