StraßenverkehrsordnungTippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer ist verboten
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in letzter Instanz entschieden: Das Bedienen einer E-Zigarette am Steuer durch Autofahrer kann ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen.
Touchdisplay der E-Zigarette während der Fahrt bedient
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AUSGABE: WCR 3/2026, S. 0 · ID: 50706820