MietvertragQuadratmetermiete: Tatsächliche Fläche ist entscheidend
| Ist eine echte Quadratmetermiete vereinbart – etwa durch Angabe eines Mietpreises pro m² – ist die Miete stets nach der tatsächlichen Fläche zu berechnen. Eine Flächenabweichung führt dann unabhängig vom Ausmaß zur Rückzahlung überzahlter Miete. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Dresden. |
Tatsächliche Fläche wich von vertraglich vereinbarter ab
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AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529564