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WCRWebContent Recht

BundesarbeitsgerichtProbezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Registrierungspflichtig17.02.20263 Min. Lesedauer IWW

Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (hier: § 15 Abs. 3 TzBfG) gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.

Das war geschehen

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AUSGABE: WCR 3/2026, S. 0 · ID: 50706755

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