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Grobe FahrlässigkeitOnline-Zahlung nach Betrugsmasche: Klage gegen Bank bleibt ohne Erfolg

Abo-Inhalt17.04.20252 Min. Lesedauer IWW

| Wer auf Betrüger hereinfällt und im Online-Verfahren eine Echtzeit-Überweisung freigibt, kann nicht darauf hoffen, dass die Bank ihm den Schaden ersetzt. Dies gilt selbst dann, wenn er Minuten später den Schwindel bemerkt und über den Kundenservice sein Konto sperren lässt. Denn der einmal angestoßene Zahlungsvorgang kann nicht mehr gestoppt werden, auch wenn das Geld erst Tage später vom Konto abgebucht wird. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal entschieden. Das LG hat die Klage zweier Eheleute gegen ihre Hausbank abgewiesen. Diese waren einer bekannten Betrugsmasche („Hallo, ich habe eine neue Handynummer“) aufgesessen. |

Ehepaar fiel auf bekannte Betrugsmasche herein

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AUSGABE: WCR 5/2025, S. 0 · ID: 50383379

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