HeilmittelwerbegesetzOnline-Apotheke darf „Abnehmspritze“ nicht bewerben
| Das Landgericht (LG) München I hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass einem Online-Apotheken-Anbieter die Bewerbung der sog. „Abnehmspritze“ gegenüber Endverbrauchern in ihrer konkreten Form untersagt ist. |
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AUSGABE: WCR 7/2025, S. 0 · ID: 50453407