HandwerksordnungNutzung von Wanddrucker ist kein zulassungspflichtiges Handwerk
| Der professionelle Einsatz eines vollautomatischen Wanddruckers stellt kein zulassungspflichtiges Maler- und Lackiererhandwerk dar. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren entschieden. |
Laut Handwerkskammer bestand Meisterzwang
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AUSGABE: WCR 7/2025, S. 0 · ID: 50453352