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WCRWebContent Recht

HandwerksordnungNutzung von Wanddrucker ist kein zulassungspflichtiges Handwerk

Abo-Inhalt16.06.20252 Min. Lesedauer IWW

| Der professionelle Einsatz eines vollautomatischen Wanddruckers stellt kein zulassungspflichtiges Maler- und Lackiererhandwerk dar. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren entschieden. |

Laut Handwerkskammer bestand Meisterzwang

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AUSGABE: WCR 7/2025, S. 0 · ID: 50453352

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