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BaufensterNicht überall im Wochenendhausgebiet müssen entsprechende Gebäude erlaubt sein

Abo-Inhalt16.06.20253 Min. Lesedauer IWW

| Beschränkt ein Bebauungsplan über ein Wochenendhausgebiet mittels sog. Baufenster die Bebaubarkeit von Flächen, kann für ein Grundstück, das außerhalb eines Baufensters gelegen ist, kein Bauvorbescheid erteilt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. |

Das war geschehen

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AUSGABE: WCR 7/2025, S. 0 · ID: 50453355

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