BundesgerichtshofNeues zu Mehrkosten am Bau
| Oft ändern sich die Umstände, unter denen begonnen wurde, zu bauen. Entstehen dem Bauträger dann Mehrkosten, ist fraglich, wer diese trägt. Einen solchen Fall hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 2/2025, S. 0 · ID: 50285783