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VerfassungsbeschwerdeMutterschutz nach einer Fehlgeburt?

Abo-Inhalt17.12.20242 Min. Lesedauer IWW

| Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Frauen hatten das Ziel verfolgt, wie Entbindende behandelt zu werden, die unter die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) fallen. |

Das war geschehen

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AUSGABE: WCR 1/2025, S. 0 · ID: 50255036

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