UmgangsrechtMutter ermordet: Kontaktverbot zu seinen Kindern für Femizid-Täter
| Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat ein bestehendes Kontaktverbot zwischen einem wegen Mordes verurteilten Vater und seinen drei Kindern um weitere dreieinhalb Jahre verlängert. Die Entscheidung dient dem Schutz der Kinder und ihrer Traumaverarbeitung. |
Mann hatte Frau getötet: Kontaktverbot verlängert
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AUSGABE: WCR 8/2025, S. 0 · ID: 50474167