SchadenersatzSachverständigenhonorar: Geringe Überhöhung von 120 Euro für Laien nicht erkennbar
| Unabhängig von der Frage, ob überhaupt eine zu hohe Rechnung des Schadengutachters vorliegt, ist es jedenfalls für Laien nicht erkennbar, dass 734 Euro überhöht seien sollen, wenn der Versicherer selbst 614,01 Euro für richtig hält. So entschied es das Amtsgericht (AG) Münster. |
Streit um die Höhe der Gutachtenkosten
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AUSGABE: WCR 8/2025, S. 0 · ID: 50474214