TodesdrohungenHäusliche Gewalt kann alleiniges Sorgerecht der Mutter rechtfertigen
Abo-Inhalt18.11.202580 Min. Lesedauer IWW
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| Das Oberlandesgericht (OLG) OLG Frankfurt a. M. hat entschieden: Häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen des Vaters gegen die Mutter können die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter rechtfertigen. |
Mutter hatte das alleinige Sorgerecht
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AUSGABE: WCR 12/2025, S. 0 · ID: 50631022