FörderungMeister-BAföG: Anschauen von Lehrvideos kein Präsenzunterricht
| Das Verwaltungsgericht (VG) Münster hat die Klage einer Friseurin abgewiesen, das Land Nordrhein-Westfalen zu verpflichten, ihr eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sogenanntes Meister-BAföG) für einen Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zur Friseurmeisterin zu gewähren. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 1/2025, S. 0 · ID: 50255032