Mai 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2025 abgeschlossen.
LandwirtKeine nachträgliche Baugenehmigung für Errichtung eines „Portalrahmens“ im Außenbereich
Abo-Inhalt17.04.20252 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat die Klage eines im Nebenerwerb tätigen Landwirts auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen bereits errichten „Portalrahmen“ im Außenbereich abgewiesen. |
Landwirt hatte Bauwerk schon errichtet
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: WCR 5/2025, S. 0 · ID: 50383332
Redaktion WCR, Keine nachträgliche Baugenehmigung für Errichtung eines „Portalrahmens“ im Außenbereich. WCR WebContent Recht 2025, 5, 0Redaktion WCR, Keine nachträgliche Baugenehmigung für Errichtung eines „Portalrahmens“ im Außenbereich. WCR https://www.preview.iww.de/wcr/keine-nachtraegliche-baugenehmigung-fuer-errichtung-eines-x201e-portalrahmens-x201c-im-aussenbereich-fachbeitrag-fbefdfce-abb8-4d20-8473-0c4f95974c4e