Behördliche UntersagungKein Wohnen im Zirkuswagen ohne Baugenehmigung
Ein Mann wohnte mit seiner Familie zwar auf seinem Grundstück, aber in Bau- und Zirkuswagen. Für diese hatte er keine Baugenehmigung. Die zuständige Behörde forderte ihn auf, auszuziehen. Der Mann weigerte sich. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied nun: Er muss ausziehen, bis über seinen Antrag entschieden ist.
Wohnen ohne Genehmigung
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AUSGABE: WCR 3/2026, S. 0 · ID: 50706758