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MietendeGeringerer Schadenersatz des Vermieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

Abo-Inhalt17.04.20252 Min. Lesedauer IWW

| Hat der Vermieter Ersatzansprüche wegen des Zustands der Mietsache bei Rückgabe, muss er sich bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel die Kosten anrechnen lassen, die er mangels eigener Renovierungsarbeiten erspart hat. So hat es das Amtsgericht (AG) Hanau entschieden. |

Vermieter verlangte Kostenersatz für Tapezier- und Streicharbeiten

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AUSGABE: WCR 5/2025, S. 0 · ID: 50383336

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