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Recht auf SonderparkplatzGehbehinderter Anwohner: Stadt muss „Behindertenparkplatz“ einrichten

Abo-Inhalt18.02.20252 Min. Lesedauer IWW

| Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat jetzt die Stadt Gelsenkirchen verpflichtet, einen sogenannten „Behindertenparkplatz“ vor der Wohnung eines schwerbehinderten Mannes einzurichten. |

Kläger hatte außergewöhnliche Gehbehinderung

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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320662

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