Recht auf SonderparkplatzGehbehinderter Anwohner: Stadt muss „Behindertenparkplatz“ einrichten
| Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat jetzt die Stadt Gelsenkirchen verpflichtet, einen sogenannten „Behindertenparkplatz“ vor der Wohnung eines schwerbehinderten Mannes einzurichten. |
Kläger hatte außergewöhnliche Gehbehinderung
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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320662
