Grundrechte nicht verletztFingerabdruckpflicht in Personalausweisen rechtmäßig
| Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hat eine Klage abgewiesen, mit der der Kläger die Ausstellung eines Personalausweises ohne Speicherung der Fingerabdrücke auf dessen elektronischem Speichermedium (sog. „Chip“) begehrte. |
Pflicht aufgrund europäischer Verordnung
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AUSGABE: WCR 5/2025, S. 0 · ID: 50383339
