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VerbraucherschutzFehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer den gesamten Lohn

Abo-Inhalt10.09.2025165 Min. Lesedauer IWW

| Das Landgericht Frankenthal (LG) hat einen Fall entschieden, der in manchem Handwerksbetrieb für Aufsehen sorgen dürfte. Einem Handwerker, der einen Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, steht im Fall des Widerrufs auch nach vollständig erbrachter Arbeit kein Geld zu. Das LG hat deshalb die Klage eines Gartenbauers auf Zahlung des kompletten Werklohns abgewiesen. |

Streit um Rechnung

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AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529569

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