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FormerfordernisFalsch gefaltete Stimmzettel bei Betriebsratswahl ungültig

Abo-Inhalt18.02.20252 Min. Lesedauer IWW

| Auch bei Betriebsratswahlen gibt es klare Regeln, die eingehalten werden müssen. Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Frankfurt a. M. Das Gericht hob hervor, wie wichtig auch scheinbare Kleinigkeiten sein können – etwa die richtige Faltung des Stimmzettels. Ein falsch gefalteter Stimmzettel kann zur Ungültigkeit der Stimmabgabe führen. |

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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320619

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