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BerlinErster rechtskräftiger Bußgeldbescheid wegen Mietpreisüberhöhung

Registrierungspflichtig17.02.20261 Min. Lesedauer IWW

Das Wohnungsamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg hat den ersten rechtskräftigen Bußgeldbescheid in Friedrichshain-Kreuzberg wegen Verstoßes gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhung) erwirkt.

Mietpreisüberhöhung liegt vor, wenn infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Mietraum die geforderte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Demnach begeht ein Vermieter eine Ordnungswidrigkeit, wenn er eine solche überhöhte Miete verlangt.

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AUSGABE: WCR 3/2026, S. 0 · ID: 50706793

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