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HofbesitzerErfolgreicher Eilantrag gegen die Anordnung zur Herstellung der Löschwasserversorgung

Abo-Inhalt18.02.20252 Min. Lesedauer IWW

| Die Anordnung einer Verbandsgemeindeverwaltung, mit der die Eigentümer eines Wohngebäudes zur Herstellung und dauerhaften Unterhaltung einer eigenen Löschwasserversorgung verpflichtet worden sind, ist ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz und gab dem hiergegen gerichteten Eilantrag statt. |

Grundstückseigentümer sollten Löschwasserversorgung herstellen und unterhalten

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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320653

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