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SchutzbehauptungEntziehung der Fahrerlaubnis wegen (unbewusster) Einnahme harter Drogen

Abo-Inhalt18.02.20252 Min. Lesedauer IWW

| Das Verwaltungsgericht (VG) München musste sich in einem Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Behauptung des Vertauschens/Manipulierens der Blutprobe und zur Behauptung der unbewussten Aufnahme von Betäubungsmitteln durch ein Antidepressivum auseinandersetzen. |

Drogenaufnahme nur versehentlich: hohe Anforderungen der Rechtsprechung

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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320667

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