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EigenbedarfskündigungEigenbedarf: Cousins gehören nicht zur Familie

Abo-Inhalt18.02.20253 Min. Lesedauer IWW

| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat u. a. entschieden: Als Familienangehörige im Sinne der Eigenbedarfskündigung sind ausschließlich die Personen anzusehen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen nach der Zivilprozessordnung oder der Strafprozessordnung (hier: § 383 ZPO, § 52 StPO) zusteht. Cousins zählen hierzu nicht. |

Das war geschehen

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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320660

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