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Fahrerlaubnisfreie FahrzeugeDrogenkonsum: Radfahren darf nicht verboten werden

Abo-Inhalt17.04.20252 Min. Lesedauer IWW

| Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden. Damit sind zwei Antragsteller aus Duisburg und Schwerte vorläufig wieder berechtigt, mit solchen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilzunehmen. |

Unter Amphetaminen auf dem E-Scooter bzw. betrunken auf dem Rad

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AUSGABE: WCR 5/2025, S. 0 · ID: 50383402

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