AutobahnunfallBundespolizisten kann Mitschuld an Unfall treffen
| Halten sich Polizisten nach Sicherung einer Unfallstelle noch knapp eine halbe Stunde nach einem vorausgegangenen Unfallereignis am Rand der linken Fahrbahn einer Autobahn auf dem ca. 70 cm breiten Zwischenstreifen zwischen dem Fahrbahnrand und der auf dem Mittelstreifen befindlichen Betonschutzwand auf, ohne den herannahenden Verkehr ausreichend zu beobachten und sich hinter die Betonschutzwände zu begeben, und werden sie deshalb tragisches Opfer eines weiteren Verkehrsunfalls, trifft sie eine Mitschuld. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat insoweit einen Mitverschuldensanteil der betroffenen Polizeibeamten an der Entstehung des Verkehrsunfalls im Umfang von 1/3 ausgesprochen. |
Tödlicher Unfall: PKW überfuhr Polizeibeamte
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AUSGABE: WCR 5/2025, S. 0 · ID: 50383404