NormenkontrollverfahrenBrandenburgische Baugebührenordnung verstößt gegen Landesverfassung
| Die Gebührenregelungen der Dritten Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BauGebO) vom 5.10.2016 sind nicht mit dem in Art. 97 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg verankerten, sogenannten Konnexitätsgebot vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg heute in einem Normenkontrollverfahren entschieden. |
Das landesverfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip verpflichtet das Land zu einem vollständigen Kostenausgleich bei der Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene. Die Antragsteller – vier Landkreise des Landes Brandenburg – rügen mit ihrem Normenkontrollantrag, dass die Gebührenerhebung auf der Grundlage der Baugebührenordnung nicht ausreiche, um die Kosten auszugleichen, die ihnen durch die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde entstehen.
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AUSGABE: WCR 1/2025, S. 0 · ID: 50255037