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VerrechnungspreiseBetriebsprüfungen: Transaktionsmatrix ist vorzulegen

Abo-Inhalt16.06.20252 Min. Lesedauer IWW

| Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden die Aufzeichnungspflichten für Verrechnungspreiszwecke in der Abgabenordnung (hier: § 90 Abs. 3 und Abs. 4 AO) angepasst. Ein neuer Bestandteil ist die Transaktionsmatrix. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu nun Stellung bezogen. |

Transaktionsmatrix: Tabelle mit vorgegebenen Elementen

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AUSGABE: WCR 7/2025, S. 0 · ID: 50453441

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