ErbschaftBetriebsprüfung ist auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig
| Eine Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch zulässig, wenn der Inhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Das hat das Finanzgericht (FG) Hessen entschieden. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 1/2025, S. 0 · ID: 50255128