KautionsrückzahlungsanspruchAufrechnung mit verjährten Schadenersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Eine Aufrechnung des Vermieters mit verjährten Schadenersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung ist regelmäßig auch möglich, wenn der Vermieter die ihm zustehende Ersetzungsbefugnis (Verlangen von Schadensersatz in Geld statt einer Wiederherstellung der beschädigten Sache) nicht in unverjährter Zeit ausgeübt hat. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 2/2025, S. 0 · ID: 50285802