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Geldwerter VorteilArbeitgeberleistungen: Bewertung von unentgeltlichen und verbilligten Flügen

Abo-Inhalt18.02.20251 Min. Lesedauer IWW

| Gewähren Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge, ist der geldwerte Vorteil daraus zu versteuern. Für die Bewertung gelten besondere Regeln. Ein aktueller koordinierter Ländererlass regelt die Bewertung für 2025. |

Der Wert der Flüge kann grundsätzlich gemäß Einkommensteuergesetzes (hier: § 8 Abs. 2 oder Abs. 3 EStG) mit einem Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro im Kalenderjahr ermittelt werden.

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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320673

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